Grüngut
- Die Möglichkeit zur kostenlosen Grüngutanlieferung gilt nur für Privathaushalte und Grundstücke, welche auch an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.
- Gewerbetreibende liefern ihr Grüngut bitte direkt bei der Kompostieranlage Heinisch (Heustreu-Rödelmaier) gegen Kostenerstattung an.
- Bitte beachten Sie bei der Anlieferung am Grüngutsammelplatz, dass nur kompostierbare (biologisch abbaubare) Materialien abgelagert werden können.
- Um weiterhin eine größtmögliche Bürgerfreundlichkeit zu gewährleisten, sorgen auch Sie für Ordnung und Sauberkeit an den Sammelplätzen.
- Hinterlassen Sie bitte keine Transportverpackungen (Kunststoffsäcke, Beutel, Draht, Kunststoffschnüre etc.) oder artfremde Abfallarten (Sperrmüll, Bauschutt etc.).
- Entsorgung von Oberboden mit organischen Bodenbeimengungen (z. B. Grasnarbe) können Sie bei der Kompostierungsanlage Heinisch gegen Kostenerstattung anliefern. Eine Anlieferung am Grüngutsammelplatz ist nicht erlaubt.
WAS DARF AUF DEN GRÜNGUTSAMMELPLATZ?
- Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
- Laub sowie andere Pflanzenmaterialien aus Ihrem Garten
- Äste (max. 40 cm Durchmesser)
- Rasenschnitt
WAS DARF NICHT AUF DEN GRÜNGUTSAMMELPLATZ?
- Kleintiermist und Streu
- Lebensmittelabfälle
- Bauschutt
- Restmüll
INFO: WURZELSTÖCKE / astiges Material
Wurzelstöcke bis 30 cm Durchmesser können am Grüngutsammelplatz angeliefert werden. Bei Wurzelstöcken über 30 cm Durchmesser entsorgen Sie die Wurzelstöcke bitte bei der Kompostieranlage Heinisch (Heustreu-Rödelmaier).
Vor der Anlieferung ist anhaftendes Erd- und Steinmaterial zu entfernen.
Der Anlieferer erhält bei der Abgabe von holzigem / astigem Grüngut am Wertstoffzentrum für je 2 m³ Anliefermenge einen Gutschein für 100 l Kompost, den er entweder gleich oder später mitnehmen kann.
WAS PASSIERT MIT DEM GRÜNABFALL?
Das gesammelte Grüngutmaterial wird zur Kompostieranlage transportiert, dort geschreddert und anschließend (in der Rotte) zu Kompost verarbeitet.