Die Rest- und Biomülltonne kann nur mit gültiger Gebührenmarke geleert werden. Hier ist zu beachten, dass die Tonne mit einer Marke versehen ist und diese auch gut lesbar ist. Somit helfen Sie den Tonnenbestand auf einen aktuellen Stand zu halten und sorgen zusätzlich für eine reibungslose Tonnenleerung.
Bei der Anlieferung einer neuen Mülltonne (Restmüll oder Biotonne) an Ihrem Anwesen ist die Gebührenmarke bereits auf der Tonne angebracht. Nach der Zuteilung des Müllbehälters erhalten Sie den Gebührenbescheid mit dem Gebührenmarkenabschnitt der zum abheften für Ihre Unterlagen bestimmt ist.
Ist die Gebührenmarke abgefallen, unleserlich oder ähnliches, dann melden Sie sich bitte unverzüglich in der Gebührenverwaltung der Abfallwirtschaft. Der Objekteigentümer erhält daraufhin eine neue Gebührenmarke die anschließend auf der entsprechenden Tonnenrückseite aufzukleben ist.