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Ausgabestellen Restmüllsack

Trotz aller Bemühungen zur Abfallvermeidung kann es durchaus geschehen, dass das Volumen der Restmülltonne einem nicht ausreicht (z. B. bei Renovierungsarbeiten, Besuch etc.). Aus diesem Grund bietet der Landkreis Rhön-Grabfeld blaue Restmüllsäcke zum Kauf an.

Nur diese mit einem Aufdruck der Abfallwirtschaft versehenen Säcke können Sie am Leerungstag neben der schwarzen Restmülltonne zur Abholung bereitstellen. Der Preis für den 70 l Restmüllsack beträgt 3,00 Euro. In diesem Preis sind Transport-, Personal- und Entsorgungskosten enthalten.

Bitte stellen Sie den zugebundenen Sack neben Ihre Restmülltonne.

Ort

Ausgabestelle – Straße

Bad Neustadt

Drogerie Köppe – Schulstr. 2

Bad Neustadt

Reisebüro Kastner – Marktplatz 9

Bad Neustadt

Landratsamt Rhön-Grabfeld – Spörleinstr. 11

Bad Neustadt

Wertstoffzentrum – Am Aspen 1

Bastheim

Gemeinde Bastheim – Obergasse 20

Bischofsheim

Baukauf GmbH & Co. KG – Bahnhofstr. 10

Fladungen

VG Fladungen – Marktplatz 1

Heustreu

VG Heustreu – Wetterstr. 4

Mellrichstadt

VG Mellrichstadt – Hauptstr. 4

Oberelsbach

Markt Oberelsbach – Marktplatz 3

Ostheim

VG Ostheim – Marktplatz 24

Sandberg

Gemeinde Sandberg – Schulstr. 6

Sulzfeld

Gemeinde Sulzfeld - Dorfplatz 1

Ausgabe für Windeln und den Pflegefall

Windeln sind Restmüll und somit wie dieser zu entsorgen. Da es durch den Windelanfall zu Entsorgungsproblemen bei Familien mit Säuglingen und/oder Pflegefällen kommen kann, bietet der Landkreis für diese Familien preislich ermäßigte Müllsäcke an.

Für Säuglinge stellt der Landkreis Rhön-Grabfeld  einmalig einen Müllsack    (70 l) je Monat kostenlos zur Verfügung, bis der Säugling 36 Monate alt ist. Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, melden Sie sich bitte mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes im Landratsamt Bad Neustadt a. d. Saale, Spörleinstr. 11, an der Vermittlung.

Für Pflegefälle stellt der Landkreis Rhön-Grabfeld für je zwölf Monate 24 Säcke zum Preis von 20,00 € zur Verfügung.Melden Sie sich bei Bedarf bitte mit einem aktuellen Attest des behandelnden Arztes im Landratsamt Bad Neustadt a. d. Saale an der Vermittlung.